Alltag

Asthma bronchiale und atopisches Ekzem bei Kindern können eine Behinderung darstellen

Asthma bronchiale und das atopische Ekzem sind chronische Erkrankungen des allergischen Formenkreises, die für die betroffenen Kinder und deren Eltern und Geschwister eine besondere Herausforderung darstellen – Bedürfen Kinder, die an den genannten Erkrankungen leiden, doch einer besonderen Pflege und Überwachung. Das kann soweit führen, dass beim Asthma bronchiale und beim atopischen Ekzem, besser als Neurodermitis bekannt, ein Antrag auf Anerkennung einer Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes gestellt werden kann.

Kinder mit Asthma und Neurodermitis brauchen viel Pflege

Kinder mit Bronchialasthma sind durch Atembeschwerden und anfallsartige Luftnot ständig belastet und können oft nicht in vollem Umfang am Alltag teilhaben. Die Angehörigen der betroffenen Kinder sind in besonderer Weise gefordert, besonders wenn es zu akut auftretender Luftnot kommt. Der Grad der Behinderung kann 20 bis 40 Prozent bei leichten Anfällen und 80 bis 100 Prozent bei schweren Formen erreichen. Besonders bei Kindern mit Asthmasyndrom schweren Grades ist bis zum 16. Lebensjahr eine Hilflosigkeit anzunehmen, da Sie auf die Überwachung und Förderung durch eine Hilfsperson angewiesen sind. Hilfreiche Tipps für Eltern von an Asthma erkrankten Kindern sind auf der folgenden Seite nachzulesen.

Auch bei der Neurodermitis benötigen die Kinder besondere Pflege und Überwachung, da, wenn die Erkrankung durch Allergene ausgelöst wird, eine Überwachung der Ernährung notwendig ist. Aber auch den Aufwand für die Pflege der betroffenen Hautpartien können die Kinder nicht selbst leisten. Durch geeignete Pflegepräparate können leichte Beschwerden gut gelindert werden. Wenn jedoch Körper und Gesicht stark betroffen sind, reicht das nicht aus. Hier ist intensive Pflege notwendig und die betreuende Bezugsperson muss in dauernder Bereitschaft sein. Hinweise zur Pflege von an Neurodermitis erkrankter Haut sind hier zu finden.

Die Pflegebedürftigkeit begründet die Behinderung

Eltern betroffener Kinder sollten versuchen, die Behinderung feststellen zu lassen und dann einen entsprechenden Behindertenausweis zu beantragen. Das mag im ersten Moment schwierig sein, will man doch nicht, dass das eigene Kind behindert ist – ein solcher Ausweis bringt aber eine ganze Menge Vorteile, die den großen Pflegeaufwand, der bei der Versorgung eines Kinds mit Asthma oder Neurodermitis entsteht, ein wenig ausgleichen sollen.

Foto: Thinkstock, ECA_033, DigitalVision, Stockbyte

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