Rechtliches

Rheuma als Schwerstbehinderung: So können Sie Unterstützung anfordern

Eine Schwerstbehinderung, egal aus welchen Gründen, bedeutet schon an sich eine erhebliche Einbuße an Lebensqualität und leider meist auch an finanziellen Mitteln. Die Erwerbsunfähigkeitsrente, kurz EU-Rente genannt, reicht manchmal nicht für das allernötigste.

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Für viele Schwerstbehinderte kommt allein die Antragstellung auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit einer Kapitulation gleich. Die Erkenntnis, dass man „zu nichts mehr taugt“ wirkt sich bei vielen Menschen negativ auf die Psyche aus. Aus Scham und falsch verstandenem Stolz nutzen die Betroffenen oft nicht die zahlreichen Möglichkeiten der Unterstützung. Oder sie scheuen die Aussicht auf unzählige Formulare, die ausgefüllt werden müssen.

Schwerstbehindertenausweis schriftlich ausfüllen

Auch der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis muss in schriftlicher Form vorliegen. Dafür gibt es dann aber einige Vergünstigungen, auf die keiner verzichten sollte. Wer sich von all den Formularen überfordert fühlt, kann die ehrenamtliche Hilfe eines Versichertenältesten (Deutsche Rentenversicherung) in Anspruch nehmen. Sie leben vor Ort und sind auf Wunsch beim Ausfüllen der Anträge unentgeltlich behilflich.

Eine Schwerstbehinderung muss nicht zwangsläufig zum beruflichen Aus führen

Ist vom Arzt eine schwere Behinderung festgestellt worden, muss bei der Rentenversicherungsanstalt ein Antrag auf eine EU-Rente gestellt werden. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird dann nach erneuter medizinischer Untersuchung und Sichtung der bereits vorliegenden Befunde (Röntgenbilder etc.) festgelegt. Wenn der/die Betroffene in der Lage ist, einer Berufstätigkeit (in welchem Rahmen auch immer) nachzugehen, sind Förderungen nach dem Schwerbehindertengesetz, durch Arbeits- und Integrationsämter, Reha-Träger und Berufsgenossenschaften möglich.

Die Kosten für eine Möblierung des Arbeitsplatzes nach ergonomischen Gesichtspunkten und eventuell benötigte Arbeitsmittel werden bei Schwerstbehinderung übernommen. Die Arbeitsämter unterstützen (nach einer Überprüfung der genauen Umstände) die Arbeitgeber mit Zuschüssen oder Darlehen für behinderungsgerechte Umbauten, wenn sie sich dazu bereit erklären, schwerstbehinderte Personen zu beschäftigen. Bei verschiedenen Ämtern und Verbänden bekommt der Behinderte alle Informationen und die nötige Unterstützung. Der Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga kann ebenfalls bei vielen Problemen weiterhelfen.

Medizinische Hilfsdienste wie z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund bieten Hilfe bei Rheuma, wenn sich die Betroffenen in bestimmten Lebensbereichen (Mobilität, Körperpflege, Hausarbeit usw.) nicht mehr selbst helfen können.

Voraussetzungen

Wer unter einer Schwerstbehinderung leidet, sollte auf jeden Fall einen Schwerstbehindertenausweis beim jeweils zuständigen Versorgungs- oder Landesamt des Bundeslandes beantragen. Um solch einen Ausweis erhalten zu können, muss der Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 50% liegen. Die genauen Bedingungen können der „Schwerbehindertenausweisverordnung“ entnommen werden. Diese kann man sich u.a. im Internet ansehen und herunterladen. Beim Bürgeramt am Wohnsitz des Betroffenen können weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis erfragt werden. Auch eine Verlängerung des Ausweises können diese oder die Versorgungsämter vornehmen.

Die Versorgungsämter in Bayern, Niedersachsen und NRW bieten außerdem an, den Antrag direkt online auszufüllen. Niemand ist verpflichtet diesen Ausweis zu beantragen, aber er bringt nun mal viele Vorteile mit sich. So gibt es z. B. steuerliche Vergünstigungen, bei der Vorlage des Ausweises werden vielfach Vergünstigungen des Eintrittsgeldes gewährt (Museen, Schwimmbäder usw.). Das kann so weit gehen, dass Personen, die in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt sind, in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos befördert werden. Unter bestimmten Umständen kann sogar eine Begleitperson kostenlos mit fahren.

Haben Menschen ein „H“ für hilflos oder „BI“ für blind in ihrem Ausweis vermerkt, können sie tatsächlich komplett kostenlos fahren, ebenso diejenigen, die Leistungen nach dem SGB III bekommen (Hartz IV). Alle anderen müssen beim Versorgungsamt eine Wertmarke für 60 Euro (ganzes Jahr) oder 30 Euro (6 Monate) erwerben.

Eine letzte Alternative für die Menschen, die alles an Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um Unterstützung zu erhalten und dabei nicht vom sozialen Netz aufgefangen werden, sind verschiedene Stiftungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben zu helfen, wenn nichts anderes mehr geht.

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