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Behinderungen im Alltag
 


Archiv: Arbeit

Die Freie Universität Berlin bietet Studierenden mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung zahlreiche Möglichkeiten, beraten und unterstützt zu werden. Ein eigens einberufener Beauftragter an der FU Berlin kümmert sich um ihre Belange und kann Auskunft über erforderliche nachteilausgleichende Regelungen im Studium und bei Prüfungen geben. So werden regelmäßig Informationsseminare angeboten, die Fragen wie Studienfinanzierung, Beantragung von Hilfsmitteln und Wohnungssuche erläutern. Mit solchen und anderen Anfragen kann man sich auch an verschiedene Beratungsstellen der FU wenden.

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Tipps für die Bewerbung

Autor: Pia
abgelegt in: Arbeit

Notitzbuch Arbeitsplatz © Flickr / dyobmitSich auf einen Arbeitsplatz zu bewerben ist keine einfache Sache. Es gibt Vieles zu beachten und ist man einmal zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen lässt einen die Aufregung oft alle schön zurecht gelegten Sätze vergessen. Eine Behinderung macht die Sache auch nicht gerade unkomplizierter.

Viele Arbeitgeber und Firmen sind sich nicht im Klaren darüber welche Unterstützungen sie vom Staat bekommen, wenn sie behinderte oder schwerbehinderte Menschen einstellen und ausbilden. Mit dem Programm “Job4000” zum Beispiel. Dank dieser Förderung wird seid letztem Jahr Unternehmen eine fünfjährige Unterstützung versprochen. Das soll nichts mit Almosen zu tun haben, mit denen der Staat Firmen besticht damit sie behinderten Menschen für eine Weile einen Platz anbieten. Sondern schließlich sollen die Azubis oder Neueinsteiger auch im Unternehmen bleiben und als vollwertige Kräfte mitarbeiten. Und dass das sehr gut funktioniert sehen die meisten Arbeitgeber dann auch selbst.

Hochhaus Büro © Flickr / http2007Doch wie gehe ich am Besten in meiner Bewerbung mit der Behinderung um? Muss sie auf jeden Fall im Anschreiben erwähnt werden? Zuerst einmal muss in der Bewerbung selbst nichts dergleichen stehen. Die Behinderung muss auch im Vorstellungsgespräch nicht unbedingt erwähnt werden. Doch ist es meiner Meinung nach sinnvoll den zukünftigen Arbeitgeber darüber zu informieren. Außerdem ergeben sich besondere Rechte, wie der Sonderkündigungsschutz oder längerer Urlaubszeiten, die dann eingefordert werden können. Wenn nicht sicher ist ob die Ausübung des Berufes durch die Behinderung eingeschränkt wird, solltet ihr diese besser erwähnen. Sonst müssen im Zweifelsfall die Kosten für die Anfahrt zum Gespräch selbst getragen werden.

In dem Bewerbungsgespräch kann der neue Chef natürlich auch auf staatliche Förderungen für den Umbau des Büros und Lohnzuschüsse hingewiesen werden. Am Besten mal beim Integrationsamt nachfragen wie die Fördermittel in dem spziellen Fall aussehen. Ein gut informierter und selbständiger Bewerber macht schließlich immer einen positiven Eindruck. Wer sich unsicher fühlt und Angst vor dem Bewerbungsgespräch hat, sollte vorher mit Freunden oder Familie die Situation üben. Weitere nützliche Informationen finden sich zum Beispiel auf der Seite der REHADAT, hier kann man gezielt zur eigenen Behinerderung über eine Suchmaske Informationen erhalten. Und wenns bei den ersten Bewerbungen nicht klappt, nicht unterkriegen lassen. Das ist völlig normal.


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Ohr Mädchen © Flickr / Katie TegtmeyerEs ist schon ohnehin schwierig mit der Ausbildung und dem Beruf. Was möchte man machen? Und wo wird man überhaupt genommen? Doch viele Menschen haben eben noch größere Steine in ihrem Weg liegen. Wer an einen Rollstuhl gebunden ist, die Sehfähigkeit verloren hat oder lernen musste sich auch ohne akustische Wahrnehmung zu Recht zu finden, sieht sich vor noch ganz andere Probleme bei der Jobsuche gestellt.

Seit dem ersten Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG in Kraft getreten. Es beinhaltet den schönen Satz: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Ein Schritt in die richtige Richtung. Doch wir wissen alle, dass mit vielen Behinderungen eben nicht einfach so jeder Beruf ausgeübt werden kann. Das wird in vielen Berufen auch so bleiben, da es für manche Jobs bestimmte Vorraussetzungen gibt. In anderen Bereichen ist das jedoch nicht so leicht nachzuvollziehen.

Doch es bewegt sich was! Ende Februar zum Beispiel wurde die erste gehörlose Anwältin vereidigt. Die 37jährige Hamburgerin Judith Hartmann bekommt im Gerichtssaal vom Integrationsamt einen Übersetzer gestellt. Ansonsten geht es ja sowieso viel um Schriftstücke und Akten meint sie. Mit normalhörenden Mandanten, die keine Gebärdensprache verstehen, kommuniziert sie ebenfalls mit einem Dolmetscher. Wie das mit jeder anderen Fremdsprache eben auch gemacht wird.

Das Studium war alles andere als leicht für sie gewesen, denn einen Übersetzer hatte sie nur in wenigen Vorlesungen. Da hieß es Skripte und Bücher wälzen um mit dem Lernstoff mitzukommen. Doch Hartmann möchte keine Sonderrolle einnehmen durch ihre Behinderung, das sei schließlich nur einer von vielen Teilen von ihr. Mehr dazu könnt ihr hier lesen.


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