Arbeiten

Bewerben mit Behinderung – Chancen und Rechtslage

Menschen mit Behinderung haben oft mit Vorurteilen bei der Arbeitsplatzsuche zu kämpfen. Aber wie sieht es eigentlich mit der Rechtslage und den Chancen beim Bewerben mit Behinderung aus?

Einer Anstellung geht eine erfolgreiche Bewerbung voraus, wobei sich jedoch aber oft für die Betroffenen die Frage stellt, ob und wie sie auf ihre Behinderung im schriftlichen Bewerbungsschreiben hinweisen sollen. Darüber hinaus werden die Betroffenen oft von Zweifel geplagt, ob sie aufgrund ihrer Behinderung überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

Bewerben mit Behinderung – Benachteiligung für Betroffene

Das Büro für Arbeitsstrategie bietet ein Seminar speziell für Menschen mit Handicap an, in welchem Tipps zum Vorstellungsgespräch und Bewerbungsschreiben vermittelt werden. Leider wissen nämlich viele Betroffene nicht, wie sie sich trotz ihrer Behinderung positiv darstellen können.

Leider ist es so, dass Behinderte oft mit Nachteilen im beruflichen Alltag konfrontiert werden. Unternehmen zahlen oftmals eher die so genannte Ausgleichsabgabe als Schwerbehinderte einzustellen.

Vorurteile gegenüber Behinderten

Bei Bewerbungsgesprächen ist es keine Seltenheit, dass Personalchefs oft irritiert auf Personen mit Handicap reagieren was sich durch kuriose Fragen („Wissen Sie, welcher Wochentag heute ist?“) und einen übervorsichtigen Umgang bemerkbar macht.

In dem Seminar werden den Teilnehmern die Rechte und Pflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beim Bewerben mit Behinderung dargelegt. Somit ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ab einer Unternehmensgröße mit 20 Angestellten entweder mindestens 5 % der Arbeitsplätze an Schwerbehinderte zu vergeben oder die Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Viele Firmen entscheiden sich jedoch für die zweite Variante, da sie oftmals nicht oder nur unzureichend über finanzielle Förderungsmöglichkeiten informiert sind, die ihnen zur Gestaltung einen behindertengerechten Arbeitsplatzes zur Verfügung gestellt werden.

Besondere Fähigkeiten fördern

Menschen mit Handicap haben oft außergewöhnliche Fähigkeiten. So ist bei blinden Personen der Tastsinn besonders gut ausgeprägt, und dieser ist zum Beispiel im medizinischen Bereich von großer Bedeutung (Tastuntersuchungen in der Brustkrebsvorsorge). Beim Bewerben mit Behinderung sollten auf jeden Fall die eigenen Vorteile dargestellt werden.

Weiterhin sind beim Bewerben Mut und Selbstbewusstsein von großer Bedeutung. Aber auch ein strategisches Vorgehen ist von Wichtigkeit. Behinderte sollten sich direkt an die Unternehmen richten und mit Selbstbewusstsein ihre Vorteile in den Vordergrund stellen.

Voriger Beitrag

Rollstuhlfreundlicher Arbeitsplatz – Voraussetzungen für barrierefreies Arbeiten

Nächster Beitrag

Studieren mit Behinderung: Informationen zum barrierefreien Studium