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Das Pflegestärkungsgesetz –Ein Schritt in die richtige Richtung?

Pflege ist ein Thema, das aus der Politik angesichts der vielzitierten demographischen Entwicklung kaum noch wegzudenken ist. Immer wieder sind Zahlen zu lesen, die ein extremes Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen vorhersagen, gleichzeitig wird der Gesundheits- und Pflegesektor mit diesen Zahlen überfordert sein, wenn sich nichts ändert. Ein neues Gesetz soll nun wörtlich die „Pflege stärken“ und insbesondere die Fördermittel für barrierefreie Ausbauten erhöhen. Doch reicht das?

Die „Pflegekatastrophe“ am Horizont

Es ist nichts Neues, wenn von der sprichwörtlichen „Pflegekatastrophe“ geredet wird, kursiert der Begriff doch schon länger in den Medien. Trotzdem wurde man als Beobachter des Pflegesektors das Gefühl nicht los, dass von politischer Seite aus viel zu wenig dafür getan wurde, die beschworene Katastrophe abzuwenden. Zu wenig Geld, zu wenig Arbeitskräfte, zu wenig Heimplätze: Der gesamte Sektor krankt an vielen Ecken und Enden und benötigt entsprechend mehr, als nur den Dreh an einer einzelnen Stellschraube. Im für 2015 geplanten Pflegestärkungsgesetz geht es nun aber vor allem um eins: mehr Geld für die Pflegebedürftigen und die Förderung der Pflege in den eigenen vier Wänden.
Mehr Geld für die Stärkung der Pflege

Grundsätzlich sind im Gesetzesentwurf, der sehr wahrscheinlich so abgesegnet wird, Erhöhungen aller möglichen Gelder vorgesehen. Das Pflegegeld steigt, die Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ebenso angehoben wie die zur Verfügung stehenden Mittel zur Pflege in einem Heim oder durch einen ambulanten Dienst. Zudem werden Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz, der sogenannten Pflegestufe null, zukünftig erheblich stärker einbezogen. Besonders fällt allerdings ins Auge, dass der maximale Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 2.557 Euro auf 4.000 Euro steigt – ein drastischer Sprung. Unter diese Maßnahmen fallen Dinge wie der Umbau von einer Badewanne zur Dusche oder die Installation eines Treppenlifts. Damit werden vor allem Menschen gestärkt, die in den eigenen vier Wänden alt werden wollen und nun die Möglichkeit haben, diese barrierefrei zu gestalten. Da der Zuschuss pro anspruchsberechtigte Person gezählt wird (bis zu einem Maximum von 16.000 Euro), sind vor allem Senioren-Wohngemeinschaften Nutznießer der Reform. Eine genauere Auflistung aller geplanten Änderungen gibt es zum Beispiel auf hilfebedarf.de.

Ist ein Schritt genug?

Die Ausgangsfrage lässt sich mit einem Ja beantworten, denn ein Schritt in die richtige Richtung wurde gemacht. Indem der ambulante Sektor gestärkt wird, entlastet das Gesetz die teilweise bereits heute überbelegten stationären Strukturen. Gleichzeitig greifen die Änderungen allerdings zu kurz, denn auch der ambulante Sektor funktioniert nicht ohne Personal und Einrichtungen. Ohne tiefgreifende Ausbildungsförderungen und zusätzliche Gelder für die Dienste, dürfte sich das Pflegestärkungsgesetz am Ende als zu schwach herausstellen. Eingriffe in gewachsene Systeme sollten besser heute als morgen erfolgen. Man darf gespannt sein, ob die Politik am Ende Antworten auf alle Probleme findet, oder vielleicht sogar verhindern kann, dass es zu diesen Problemen kommt.

Foto: Fotolia, 12007770, Gina Sanders

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