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GEZ-Gebührenpflicht ab 2013 auch für Schwerhörige und Gehörlose

Im Juni diesen Jahres wurde es beschlossen: ab 2013 sollen auch Schwerhörige und Gehörlose GEZ-Gebühren zahlen, obwohl eine umfassende Versorgung mit Untertiteln nicht ausreichend vorhanden ist.

GEZ-Gebührenpflicht ab 2013 – Haushaltsabgabe

Die oft in der Kritik stehende GEZ hat den Masterplan geschmiedet: Ab 2013 soll die finanzielle Belastung in Form der GEZ-Gebühren nicht mehr pro empfangsbereiten Gerät erfolgen, sondern pro Haushalt, ganz gleich, ob Geräte zum Empfang bereitstehen oder nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann momentan ein Antrag auf Befreiung der GEZ-Zahlung gestellt werden. Dies betrifft bis jetzt Hartz-IV-Empfänger, Schüler und Studenten sowie Menschen mit Behinderung. Ab 2013 sieht das anders aus. Ca. 580.000 bisher von der Zahlung befreite Personen mit Behinderung müssen ein Drittel der üblichen GEZ-Gebühr zahlen. Auch wenn im Vorfeld mit solch einer Entwicklung zu rechnen war, ist die letztendliche Umsetzung des Vorhabens doch sehr erstaunlich.

Eine Entlastung hingegen kommt größeren Unternehmen zugute, wobei die Bemessungsgrundlage zugunsten dieser geändert wurde. Kleinere Firmen mit wenigen Mitarbeitern oder wenigen Filialen werden bei der Reform hingegen benachteiligt und äußern nun Kritik an dem Vorhaben der GEZ. So sagte Peter Konermann, Bundesgeschäftsführer der Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen, dass die kleinen Unternehmen nun die „Zeche“ für die GEZ-Gebührenpflicht zahlen.

GEZ-Gebühren trotz fehlender Untertitelung von TV-Sendungen?

Hörbehindertenverbände fordern aufgrund der zukünftigen Gebührenpflicht einen merkbar besseren Service. Zudem verlangen die Verbände, dass sämtliche Ausstrahlungen auf den öffentlich-rechtlichen Sendern von 6 Uhr morgens bis zwei Uhr nachts komplett mit Untertiteln ausgestattet sein sollen. Weiterhin sollen 5% des Gesamtprogramms von Dolmetschern für Gebärdensprache begleitet werden, wobei die Untertitel nicht eingeschränkt werden sollen.

Anfang August forderten die Hörbehindertenverbände, dass das barrierefreie Angebot so schnell wie möglich in Angriff genommen werden soll und dass dies auch in den Rundfunkstaatsverträgen der Bundesländer verankert werden soll. Denn immerhin sollte niemand für etwas zahlen, dass er nicht nutzen könne.

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