Bruderhilfe-Haftpflichtversicherung: Guter Schutz für Menschen mit geistiger Behinderung
Während insbesondere geistig Behinderte häufig Probleme bei der Inanspruchnahme von Leistungen ihrer Haftpflichtversicherung haben, bietet die Bruderhilfe-Haftpflichtversicherung zuverlässige Angebote für behinderte Menschen.
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn beheben oder zumindest finanziell entschädigen. Ob die Beschädigung des Autos eines Freundes oder ein Wasserschaden im ganzen Haus aufgrund einer defekten Waschmaschine: Die Kosten können schnell in die Tausende gehen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte daher für alle Personen ein absolutes Muss sein. Diese Versicherung ersetzt den Schaden, den man anderen zugefügt hat und prüft, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.
Probleme mit der Haftpflichtversicherung
Doch gerade für Menschen mit einer geistigen Behinderung kann die Inanspruchnahme einer privaten Haftpflichtversicherung mit Problemen behaftet sein. So sind Fälle bekannt, bei denen Versicherungen trotz gültiger Police den Schaden aufgrund der so genannten „Deliktunfähigkeit“ des Klienten nicht übernahmen.
Versicherungs Ratgeber attestieren der Versicherungsgesellschaft Bruderhilfe Pax Familienfürsorge einen guten Haftpflichtschutz für geistig behinderte Kinder ihrer Klienten im Rahmen ihrer Familien-Haftschutzversicherung. Die Bruderhilfe wurde einst von Pfarrern gegründet und richtet sich in erster Linie an Personen, die sich in Kirchen, Diakonie, Caritas und Freier Wohlfahrtspflege betätigen.
Die Bruderhilfe-Haftpflichtversicherung haftet für geistig behinderte Kinder
Die Bruderhilfe leistet auch Schadensersatz, wenn aufgrund einer geistigen Behinderung des Verursachers eine Deliktunfähigkeit besteht. Sie haften für Einzel-Schäden von bis zu 10.000 Euro und für Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres, die 20.000 Euro nicht übersteigen. Bedingung ist, dass die Aufsichtspflicht nicht auf einen Dritten übertragen wurde. Dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes und selbst, wenn es in einem Wohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht ist.
Besteht für einen geistig Behinderten nicht die Möglichkeit, sich über eine Familienversicherung bei seinen Eltern zu versichern, gibt es von der Bruderhilfe-Haftpflichtversicherung auch Single-Tarife, deren Leistungen und Kosten sich aber von denen der Familienversicherung unterscheiden und daher genauer Prüfung bedürfen.